Neustart in Finnland

Immer mehr Menschen entscheiden sich, Deutschland zu verlassen und nach Finnland auszuwandern. Finnland bietet eine hohe Lebensqualität, geprägt von unberührter Natur, niedriger Kriminalitätsrate und einem sehr guten Gesundheitssystem. Auch das Bildungssystem genießt weltweit einen hervorragenden Ruf und steht für Chancengleichheit und Exzellenz. All diese Faktoren machen Finnland zu einem attraktiven Ziel für Auswanderer, die nach einem besseren Lebensumfeld und einer hochwertigen Bildung für ihre Kinder suchen.

Informiere dich bitte rechtzeitig vor der Einwanderung nach Finnland über aktuelle Bestimmungen und erforderliche Dokumente.

In Finnland gibt es folgende gesetzliche Feiertage:

  1. Neujahrstag (1. Januar)
  2. Heilige Drei Könige (6. Januar)
  3. Karfreitag (beweglicher Feiertag)
  4. Ostersonntag (beweglicher Feiertag)
  5. Ostermontag (beweglicher Feiertag)
  6. Tag der Arbeit (1. Mai)
  7. Christi Himmelfahrt (beweglicher Feiertag)
  8. Pfingstsonntag (beweglicher Feiertag)
  9. Mittsommertag (zwischen 20. und 26. Juni)
  10. Allerheiligen (erster Samstag im November)
  11. Unabhängigkeitstag (6. Dezember)
  12. Weihnachten (25. Dezember)
  13. Zweiter Weihnachtstag (26. Dezember)


Einige Besonderheiten der finnischen Feiertage:

  • Der Mittsommertag wird in Finnland zwischen dem 20. und 26. Juni gefeiert und ist ein wichtiger Teil der finnischen Kultur.
  • Allerheiligen wird am ersten Samstag im November begangen, nicht wie in vielen anderen Ländern am 1. November.
  • Der Unabhängigkeitstag am 6. Dezember ist ein besonders wichtiger nationaler Feiertag, der die Unabhängigkeit Finnlands von Russland im Jahr 1917 feiert.

Bitte beachte, dass einige dieser Feiertage beweglich sind und jedes Jahr auf ein anderes Datum fallen können, insbesondere die mit Ostern verbundenen Feiertage.

Liste finnischer Zeitungen:

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(Informationen werden noch ergänzt)

Für Auswanderer aus Deutschland, die ihren PKW nach Finnland einführen möchten, gelten folgende wichtige Bestimmungen:

1. Zoll- und Steuerfreiheit
Bei einem Umzug nach Finnland können persönliche Gegenstände, einschließlich PKWs, in der Regel zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

2. Zeitliche Begrenzung
EU-/EWR-Bürger, die weniger als sechs Monate in Finnland bleiben und noch einen festen Wohnsitz im Ausland haben, müssen ihr Fahrzeug nicht in Finnland zulassen und keine Steuern dafür zahlen.

3. Anmeldepflicht bei längerem Aufenthalt
Bleibt das Fahrzeug länger als sechs Monate in Finnland, ist eine Anmeldung beim Zoll erforderlich.

4. Finnische Kraftfahrzeugsteuer
Bei einem dauerhaften Umzug nach Finnland muss die finnische Kraftfahrzeugsteuer entrichtet werden. Diese Steuer ist laut einem EuGH-Urteil zulässig, da sie nicht als mit der Einfuhr verbundene Abgabe angesehen wird.

5. Gleichbehandlung
Das finnische Gericht muss sicherstellen, dass Fahrzeugeigentümer aus anderen EU-Ländern in Bezug auf die Kfz-Steuer nicht schlechter gestellt sind als finnische Bürger.

6. Ummeldung
Bei einem permanenten Umzug muss das Fahrzeug in Finnland umgemeldet werden.

7. TÜV
Bei der Einfuhr fallen Kosten für den finnischen TÜV an.

8. Grüne Versicherungskarte
Das Mitführen der grünen Versicherungskarte ist zwar keine Pflicht, wird aber empfohlen.

Diese Informationen sollten Auswanderer aus Deutschland bei der Einfuhr ihres PKWs nach Finnland berücksichtigen. Es ist ratsam, sich vor dem Umzug genau über die aktuellen Bestimmungen zu informieren, da sich Regelungen ändern können.

Liste finnischer Radiosender, die ihr Programm online anbieten:

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